AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit dem Erwerb von Eintrittskarten akzeptiert der Kunde die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SOD Event-Management GbR (nachfolgend „SOD Event Management“):

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen SOD Event Management und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
    Bei Ticketbestellungen per Internet wird der Vertrag durch den Kunden verbindlich einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden bereits durch Anklicken des entsprechenden Bestell-Buttons geschlossen. Seitens des SOD Event Management kommt der Kaufvertrag erst durch Zusendung der Tickets per Email zustande. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare der von ihm gewählten Tickets verfügbar, so teilt SOD Event Management dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

  2. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung.

    Eintrittskarten werden jedoch dann von SOD Event Management zurückgenommen und die Eintrittsgelder einschließlich aller Gebühren und Auftragspauschalen zurückerstattet, wenn die Veranstaltung nach Maßgabe des Veranstalters abgesagt wird. Beim Erwerb der Eintrittskarten über das Internet-Angebot von SOD Event Management sind die gekauften Karten im Falle einer Rücknahme per Post an folgende Adresse zurückzuschicken: SOD Event Management GbR, Bevergerner Damm 14, 48369 Saerbeck.

  3. Der Kunde kann die Zahlung per Kreditkarte, Onlineüberweisung oder Lastschriftverfahren vornehmen. Die Zahlung auf Rechnung ist nur nach Absprache mit dem Anbieter möglich.
    SOD Event Management wird im Rahmen des Lastschrift-Zahlungsweges entsprechend der gesetzlichen Vorschriften das SEPA-Lastschriftmandat nutzen. Wenn der den Zahlungsweg der Lastschrift wählt und seine Kontonummer zur Zahlung hinterlegt, gewährt er ein SEPA-Lastschriftmandat, womit er sein Kreditinstitut beauftragt, diese Lastschrift einzulösen.

    SOD Event Management wird den Ticketkäufer im Rahmen der Auftragsbestätigung mindestens zwei Bankarbeitstage vor der Belastung seines Kontos über den Betrag der Lastschrift und die jeweilige Mandatsreferenznummer der Bestellung informieren. Der Kartenkäufer verpflichtet sich, einen etwaigen Widerruf des Lastschriftmandates auch gegenüber SOD Event Management und nicht ausschließlich seinem Kreditinstitut bekannt zu geben.

  4. Übersendet SOD Event Management dem Käufer auf seinen Wunsch Eintrittskarten per Post, so trägt dieser das Versandrisiko. Der Gesamtpreis der Bestellung enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist inklusive aller Gebühren unmittelbar nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

  5. Verliert der Karteninhaber Eintrittskarten oder kommen sie ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist SOD Event Management nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. Gelieferte Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SOD Event Management und können bei ausbleibender Bezahlung von SOD Event Management vom Ticketbesteller zurückgefordert werden.

    Der Eintrittskartenkäufer hat die ihm gelieferten Tickets unmittelbar nach Erhalt auf ihre Ordnungsmäßigkeit und die Übereinstimmung mit der Bestellung (insbesondere richtige Veranstaltung, Datum, Kartenanzahl, Platzkategorie, Ticketpreis) zu überprüfen. Solche und andere offensichtliche Abweichungen bzw. Mängel sind aufgrund der Fristzwänge des Veranstaltungsgeschäftes binnen zehn Kalendertagen nach Zugang der Eintrittskarten vor der Veranstaltung bei SOD Event Management schriftlich (Brief oder E-Mail) geltend zu machen, um SOD Event Management die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. SOD Event Management ist berechtigt, verspätete Einwendungen zurückzuweisen. Bei kurzfristigeren Bestellungen, die in den letzten zehn Tagen vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgen, hat die Beanstandung per E-Mail oder Telefon binnen von zwei Kalendertagen nach Zugang der Eintrittskarten zu erfolgen, wobei sie SOD Event Management aber spätestens bis 12.00 Uhr des letzten Büroarbeitstages (bei SOD Event Management Montag bis Freitag) vor der betroffenen Veranstaltung zugegangen sein muss, um SOD Event Management die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben.

    Einwendungen wegen nicht eingegangener Eintrittskarten sind SOD Event Management spätestens zehn Kalendertage nach der Bestellung vor der Veranstaltung schriftlich (Brief oder E-Mail) mitzuteilen, um SOD Event Management die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben, z. B. in Form von Einlassregelungen. SOD Event Management kann verspätete Einwendungen ablehnen. Bei kurzfristigeren Bestellungen, die in den letzten zehn Tagen vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgen, hat die Beanstandung unverzüglich nach Feststellung des Ausbleibens der Tickets, mit deren Lieferung spätestens drei Werktage nach der Buchung zu rechnen ist, per E-Mail oder Telefon zu erfolgen, wobei sie SOD Event Management aber spätestens bis 12.00 Uhr des letzten Büroarbeitstages (bei SOD Event Management Montag bis Freitag) vor der betroffenen Veranstaltung zugegangen sein muss, um SOD Event Management die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Soweit aus verspäteten Mitteilungen über Unstimmigkeiten der gelieferten Eintrittskarten bzw. über deren ausbleibende Zustellung Beweisunsicherheiten folgen, geht dies stets zu Lasten des Ticketkäufers.
    Tickets, die vom Kunden selbst ausgedruckt werden, werden erst mit vollständiger Bezahlung gültig. Mehrfachausdrucke eines Tickets oder sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke der missbräuchlichen Ticketverwendung sind untersagt. Der spezifische Barcode auf dem Ticket wird mit dem erstmaligen Einscannen des Tickets beim Veranstaltungsbesuch entwertet.

  6. SOD Event Management haftet hinsichtlich des Vertrages über den Veranstaltungsbesuch für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt im vorgenannten Tätigkeitsfeld von SOD Event Management Folgendes: SOD Event Management haftet bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet SOD Event Management nicht. Soweit die Haftung von SOD Event Management ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. SOD Event Management haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind. Weiterhin übernimmt SOD Event Management keine Haftung für die Richtigkeit der im Internet angegebenen Daten sowie für die technische Störungsfreiheit des Internetangebots.

  7. Der Weiterverkauf von bei SOD Event Management erworbenen Eintrittskarten zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit.

  8. Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen erhoben, bearbeitet und genutzt.

  9. SOD Event Management behält sich Programm- und Besetzungsänderungen vor, die für den Ticketerwerber unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar sind. So lassen sich insbesondere bei künstlerischen Darbietungen solche Änderungen, die durch Erkrankungen oder Indispositionen verursacht sind, nicht immer vermeiden. Sie sind hinzunehmen, wenn der prägende Charakter und der Umfang der angekündigten Veranstaltung insgesamt erhalten bleiben.

  10. Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form – auch durch Einsatz von Mobiltelefonen – sind untersagt, jeder Missbrauch wird mit den Mitteln des Straf- und Hausrechts verfolgt.

  11. Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht werden können, und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Bildaufnahmen über einen Sender oder das Internet bzw. andere Kommunikationswege wahrnehmbar zu machen.

  12. Trifft ein Kartenerwerber oder Karteninhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Sitzplatz.

  13. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit und ist nach dem Veranstaltungsbesuch nicht auf andere Personen übertragbar.

  14. Bei Zuwiderhandlung gegen die SOD Event Management-Geschäftsbedingungen behält sich der jeweilige Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, den Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.

  15. Im Falle der Unwirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der AGB im Übrigen nicht berührt. Für Streitigkeiten hinsichtlich der Vermittlung von Eintrittskarten-Käufen, die über das Internetangebot von SOD Event Management getätigt wurden, wird, soweit der Käufer Vollkaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts ist, Mönchengladbach als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es kommt allein deutsches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der Eintrittskarten und für die Bezahlung ist Saerbeck.