Erziehungsbeauftragung

„Muttizettel"

Muttizettel

Bei fast allen Veranstaltungen, bei denen der Einlass ab 16 Jahren möglich ist, müssen die minderjährigen Gäste eine von einer über 18 jährigen Person ausgefüllten und von den Eltern der minderjährigen Person unterschriebene Erziehungsbeauftragung mitbringen.

Eine Person ab 18 Jahren darf maximal 2 Minderjährige beaufsichtigen.

Wichtig

Zu dieser Erziehungsbeauftragung muss eine Ausweiskopie (Personalausweis oder Reisepass) des Elternteils zur Verifizierung der Unterschrift beiliegen!

Eine Fälschung der Unterschrift stellt eine Straftat nach §267 StGB dar.